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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Rezepturtipp der Woche 36/2025

Neue Herstellungstechnik für NRF 7.14.

Einige Apotheken berichteten, dass sie bei der Herstellung der NRF-Vorschrift 7.14. Flockenbildung beobachtet hatten. Das ist auf die unzureichende Solubilisation des Pfefferminzöls zurückzuführen. Die Herstellungstechnik wurde daraufhin im NRF-Labor überprüft und nachgebessert. Im April 2025 hatten wir im Rezepturtipp bereits die optimierte Herstellungstechnik beschrieben, damit die Suspension zufriedenstellend hergestellt werden kann. Mit der Aktualisierung 2025/1 ist die überarbeitete Vorschrift nun in allen Apotheken vorhanden. An diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig Rückmeldungen aus der Apothekenpraxis sind.

Neu ist die Herstellung des zweiten Teilansatzes in der Fantaschale. So kann das Pfefferminzöl effektiver mit dem Macrogol-40-glycerolhydroxystearat verrieben werden. Die Suspension soll etwa pH 6,5 haben. Bislang war die pH-Einstellung mit Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat nur allgemein im letzten Herstellungsschritt beschrieben für den Fall, dass der gemessene pH zu niedrig war. Die aktuellen Laboruntersuchungen haben gezeigt, dass die Einstellung nur notwendig ist, wenn die Dexpanthenol-Stammlösung 50 % (NRF S.36.) verarbeitet wird. Sowohl bei Verarbeitung eines propylenglycolischen Dexpanthenol-Konzentrates als auch der Dexpanthenol-Rezeptursubstanz sorgt die basische Reaktion des Dexpanthenol bereits für die ausreichende pH-Korrektur. Das wird nun konkret in den Formeln angegeben.

Die NRF-Vorschrift 7.13. Lidocainhydrochlorid-Monohydrat-Lösung 1 % mit Dexpanthenol ist mit Blick auf die pH-aktiven Wirkstoffe gleichartig, sie wurde ebenfalls aktualisiert.

Lidocainhydrochlorid-Monohydrat-Lösung 1 % mit Dexpanthenol (NRF 7.13.)

Hydrocortisonacetat-Suspension 0,5 % mit Lidocainhydrochlorid-Monohydrat und Dexpanthenol (NRF 7.14.)

 

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