Die Ergänzungslieferung 2022/1 bringt zwei neue Stammzubereitungen in die Apotheken: Zum einen "Clonidinhydrochlorid-Stammlösung 0,02 % (NRF S.55.)", die zur Herstellung der Lösung nach Vorschrift 10.8. verwendet wird. Die andere ist eine alte Bekannte, das "Vaginalgel pH 5" war bislang als NRF-Vorschrift 25.3. geführt, der Systematik wegen ist es nun bei den "Stammzubereitungen" unter der Ziffer S.56. zu finden.