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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Rezepturtipp der Woche 16/2025

Mundspülung für Fortgeschrittene

Die Rezepturvorschrift „Hydrocortisonacetat-Suspension 0,5 % mit Lidocainhydrochlorid und Dexpanthenol (NRF 7.14.)“ hat es in sich. Sie enthält drei Wirkstoffe und besteht aus zwei Teilansätzen. Die genaue Ausführung der Herstellungsschritte und die Interpretation der Inprozessprüfungen haben zu wiederholten Anfragen an die DAC/NRF-Informationsstelle geführt. Anlass genug, die Rezepturformel einer Generalüberholung zu unterziehen, die in die kommende Ausgabe des DAC/NRF-Werkes einfließen wird.  

Unverändert bleiben die zwei Teilansätze, der propylenglycolische Ansatz mit Hydrocortisonacetat und der wässrige Ansatz der restlichen Bestandteile. Neu ist, dass der wässrige Ansatz größtenteils in der Fantaschale hergestellt wird. Der Grund hierfür ist die effektivere Verreibung des Pfefferminzöles mit dem Macrogol-40-glycerolhydroxystearat und, sofern kein Rezepturkonzentrat verwendet wird, auch die erleichterte Verarbeitung des zähen Dexpanthenol.

Hier die Herstellungsschritte in Kurzform:

  1. Hydrocortisonacetat im Becherglas unter Erhitzen in Propylenglycol lösen (Teilansatz 1).
  2. Pfefferminzöl und Macrogol-40-glycerolhydroxystearat in Fantaschale verreiben, Dexpanthenol bzw. Dexpanthenol-Stammlösung, Lidocainhydrochlorid-Monohydrat und die Hälfte des Gereinigten Wassers hinzufügen, bis zur vollständigen Auflösung rühren (Teilansatz 2).
  3. Teilansatz 2 zu Teilansatz 1 hinzufügen und Gereinigtes Wasser zur Endmasse auffüllen.

Die Vorschrift weist derzeit eine bedarfsweise pH-Einstellung mit Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat aus. Aktuelle Laboruntersuchungen haben gezeigt, dass sie nur notwendig ist, wenn die Dexpanthenol-Stammlösung 50 % (NRF S.36.) verarbeitet wird. Das pH-Regulans ist dem wässrigen Ansatz hinzuzufügen. Sowohl bei Verarbeitung eines propylenglycolischen Dexpanthenol-Konzentrates als auch der Dexpanthenol-Rezeptursubstanz sorgt die basische Reaktion des Dexpanthenol bereits für die ausreichende pH-Korrektur.

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