Rezepturtipps
Aktueller Rezepturtipp der Woche:
Liste der bedenklichen Stoffe aktualisiert

Vor der Herstellung eines Rezepturarzneimittels wird in der Apotheke die Plausibilität geprüft. Dabei muss sichergestellt werden, dass alle Bestandteile unbedenklich sind. Bedenklich im Sinne §5 Arzneimittelgesetz (AMG) bedeutet, dass nach aktuellem wissenschaftlichem Stand der begründete Verdacht besteht, dass das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Arzneimittel, die einen bedenklichen Bestandteil enthalten, dürfen nicht an den Patienten abgegeben werden.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gibt Empfehlungen zur Beurteilung von Rezepturarzneimitteln. Ergänzend dazu veröffentlicht sie eine Liste bedenklicher Stoffe/Rezepturen. Diese wird ständig dem aktuellen Wissenstand angepasst. Die letzte Aktualisierung fand im Juni 2025 statt. Für die Rezepturherstellung wichtige Änderungen sind:
- Beim Eintrag Borsäure wurden Grenzwerte aufgenommen, die 2021 durch die EMA veröffentlicht wurden.
- Beim Eintrag Chloroform wurde die Ausnahme „in der Zahnmedizin bei der Ablösung von Wurzelfüllungen als einmalige und punktuelle Anwendung“ aufgenommen.
In den Allgemeinen Hinweisen I.5.2.1 werden sowohl die Empfehlungen als auch die Liste der bedenklichen Bestandteile abgebildet und beschrieben. Mit der Aktualisierung 2025/2 wurden die Informationen auf den neuesten Stand gebracht.
Allgemeine Hinweise I.5.2.1 „Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker“
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