Rezepturtipp der Woche 41/2026
Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“ aktualisiert
Nicht jeder Wirkstoff hat den Gehalt 100 %, ist wasserfrei oder liegt in der Form vor, die auf dem Rezept steht. Mit dem Einwaagekorrekturfaktor können Apotheken das bei der Einwaage der Rezeptursubstanz ganz einfach berücksichtigen.
Die Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“ wurde aktualisiert und auf unserer Webseite hochgeladen. Unter anderem sind folgende Substanzen neu aufgenommen worden: Harnstoff-Stammverreibung 50 % (NRF S.8.), Carbamazepin, Itraconazol, Lorazepam, Thiamazol und Amiodaronhydrochlorid.
Da im Europäischen Arzneibuch mit dem 5. Nachtrag (Ph. Eur. 11.5) das Morphinsulfat in Morphinhemisulfat-2,5-Hydrat geändert wurde, ist nun auch Morphinhemisulfat-2,5-Hydrat in der EKF-Excel-Datei zu finden. Übergangsweise bleibt der Eintrag Morphinsulfat bestehen, damit für Rezeptursubstanzen vor Ph. Eur. 11.5. weiterhin der Einwaagekorrekturfaktor bestimmt werden kann.
Zudem wurde die Spalte mit Hinweis zur Strukturformel aus der Datei gestrichen, da sie für die Berechnung nicht relevant ist. Stattdessen wird in der neuen Spalte F der Verhältnisfaktor MrSubstanz / MrVerordnungsform angezeigt.
Zur Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“
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