Rezepturtipp der Woche 40/2026
Der Online-Bezugsquellennachweis bei DAC/NRF

Eins haben Apotheken und Küchen gemeinsam: Für ein perfektes Produkt sind hochwertige Zutaten unerlässlich. Im Unterschied zur Küche beziehen Apotheken ihre Zutaten jedoch nicht im Supermarkt, sondern aus eigenen, spezialisierten Quellen. Gängige Bestandteile wie Harnstoff oder Basiscreme DAC können problemlos erworben werden. Doch wie verhält es sich mit seltenen Rezeptursubstanzen?
Wichtiger Bestandteil des DAC/NRF-Werkes sind in Abschnitt III. die Bezugsquellen. Dort werden Substanzen aufgeführt, die zur Herstellung der standardisierten NRF-Vorschriften benötigt werden. Ergänzend dazu gibt es den Online-Bezugsquellennachweis, der zusätzlich weitere Bestandteile aus freien Formulierungen beinhaltet. Aus den stoffbezogenen Rezepturhinweisen heraus wird auf diese exklusive Online-Liste verlinkt. Dort werden für fast 700 Stoffe Lieferanten mit Stand der letzten Abfrage regelmäßig aktualisiert aufgeführt.
In Zeiten von Lieferengpässen kann DAC/NRF allerdings nicht die tagesaktuelle Verfügbarkeit pflegen. Diese Information können nur direkt und gegenwärtig durch Apotheken beim Lieferanten eingeholt werden. Scheuen Sie sich nicht und geben Sie der DAC/NRF-Redaktion eine Rückmeldung, wenn wichtige Rezeptursubstanzen vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr angeboten werden. So können rechtzeitig Alternativen in Betracht gezogen werden.
DAC/NRF-Bezugsquellennachweis III.2.
Information
Rezepturtipps von DAC/NRF erscheinen wöchentlich und werden im
Rezepturtipp-Archiv gesammelt.
Verpassen Sie keinen Rezepturtipp und bestellen Sie den
DAC/NRF-Newsletter
