Rezepturtipp der Woche 7/2025
NRF-Vorschriften der Arzneitees überarbeitet

In den Arzneitees im DAC/NRF bezogen sich die pharmakologischen Kommentare bisher auf die veralteten Aufbereitungsmonographien der Kommission E. Für die Ergänzung 2024/2 wurden die aktuellen Drogen-Monographien des Commitee on Herbal Medicinal Products (HMPC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) berücksichtigt. Der Ausschuss führt wissenschaftliche Bewertungen von Stoffen, Zubereitungen und Kombinationen durch.
Dabei differenziert das Gremium evidenzbasiert in medizinisch anerkannte („well-established use“) und traditionelle pflanzliche Arzneimittel („traditional use“). Folglich ändern sich die Angaben in den Abschnitten „Wirkung und Indikation” sowie „Unerwünschte Wirkungen und Anwendungsbeschränkungen”, insbesondere für die Anwendung bei Kindern, in Schwangerschaft und Stillzeit.
Darüber hinaus wurden bei der Überarbeitung zwei Bezeichnungen von Drogen umbenannt, da
- die DAC-Monographie „Grüne Mateblätter“ als Monographie „Mateblätter“ in die Ph. Eur. 9.4 aufgenommen und
- mit der Ph. Eur. 10.1 der Titel der Monographie von „Sennesblätter“ in „Sennesfiederblättchen“ geändert wurde.
In den Allgemeinen Hinweisen I.17. Arzneitees und Teeaufgüsse wurde die Liste relevanter Arzneibuchmonographien ergänzt um:
- Anforderungen an „Schwermetalle in pflanzlichen Drogen und Zubereitungen aus pflanzlichen Drogen“ (Ph. Eur. 2.4.27)
- Anforderungen an „Pestizid-Rückstände“ (Ph. Eur. 2.8.13)
- Anforderungen und „Bestimmung von Aflatoxin B1 in pflanzlichen Drogen“ (Ph. Eur. 2.8.18)
Husten- und Bronchialtee I/II (NRF 4.10.)
Blähungstreibender Tee (NRF 6.4.)
Magen- und Darmtee I bis XII (NRF 6.12.)
Blasen- und Nierentee (NRF 9.1.)
Beruhigungstee I bis VIII (NRF 17.2.)
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