Rezepturtipp der Woche 29/2025
Neue NRF-Vorschrift: Bisoprololfumarat-Lösung 0,5 mg/mL

Für die Arzneimittelversorgung von Kindern sind Rezepturarzneimittel nicht mehr wegzudenken. Die Liste an pädiatrischen Zubereitungen wächst mit der Aktualisierung 2025/1 um die neue NRF-Vorschrift „Bisoprololfumarat-Lösung 0,5 mg/mL (NRF 10.9.)“. Durch die Entwicklung und Prüfung in einer Krankenhausapotheke hat sich die Lösung zur Behandlung verschiedener Herzerkrankungen bereits bewährt. Ein entscheidender Vorteil von Bisoprololfumarat gegenüber anderen Betablockern besteht darin, dass es aufgrund seiner langen Wirkdauer nur einmal täglich eingenommen werden muss.
Bisoprololfumarat ist inzwischen als Rezeptursubstanz in kleiner Menge erhältlich, sodass die Lösung auch für die ambulante Versorgung angefertigt werden kann. Problematisch ist aktuell die Ausgangsstoffprüfung des Wirkstoffs. Zur Identitätsbestimmung sieht die Ph. Eur. ausschließlich die IR-Spektroskopie vor, die nicht in jeder Apotheke durchgeführt werden kann. Der DAC prüft zurzeit die Realisierbarkeit geeigneter alternativer Prüfmethoden und Referenzsubstanzen.
Bisoprololfumarat schmeckt nicht bitter, was zu einer besseren Akzeptanz bei den kleinen Patienten führt. Auf den Zusatz von Süßungsmitteln und Aromen wird deshalb verzichtet, sie können aber bei Bedarf ergänzt werden, z. B. 25,0 g Saccharose je 100 mL Lösung. Dadurch ändert sich die Dichte auf ρ= 1,097 g/mL, das heißt 100 mL Saccharose-haltige Lösung entsprechen 109,7 g. Das muss zwingend beim Auffüllen mit Gereinigtem Wasser berücksichtigt werden. Optional kann ein Fruchtaroma zu 0,01 % ergänzt werden. Die modifizierte Formel ist auch im Rezepturhinweis und im Rezepturenfinder beschrieben.
Bisprololfumarat-Lösung 0,5 mg/mL (NRF 10.9.)
Rezepturhinweis: Bisoprololfumarat
Rezepturenfinder: Saccharose-haltige Bisoprololfumarat-Lösung 0,5 mg/mL
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