Rezepturtipp der Woche 19/2025
Wissen teilen, Standards setzen – Krankenhausapotheken & DAC/NRF im engen Austausch

Seit vielen Jahren arbeitet DAC/NRF mit Krankenhausapotheken zusammen. Die Kooperation ist für beide Seiten gewinnbringend. Krankenhausapotheker und -apothekerinnen nutzen die Informationen und standardisierten Rezepturvorschriften zur Herstellung individueller Rezeptur- und Defekturarzneimittel, insbesondere wenn Fertigarzneimittel fehlen oder spezielle patientenindividuelle Therapien erforderlich sind. Im Gegenzug liefern sie wertvolles praxisnahes Feedback, das in die Weiterentwicklung des DAC/NRF einfließt. Diese enge Abstimmung gewährleistet eine gleichbleibend hohe Qualität, verbessert die Patientensicherheit und fördert die Etablierung neuer pharmazeutischer Standards im klinischen Alltag.
So basieren einige der standardisierten Rezepturformeln auf Vorschriften, die ursprünglich in Krankenhäusern entwickelt wurden. Beispiele sind die Metoprololtartrat-Lösung (NRF 10.3.), die Hydrochlorothiazid-Suspension (NRF 26.4.) und die Clonidinhydrochlorid-Lösung (NRF. 10.8.). Andere Rezepturarzneimittel, z. B. Mundspülungen wie die NRF 7.14. und NRF 7.15. zur Anwendung bei Mucositis und diverse Polihexanid-Zubereitungen, sind in Anlehnung an bekannte Krankenhausvorschriften in DAC/NRF aufgenommen worden.
Darüber hinaus finden sich im Rezepturenfinder auf dac-nrf.de zahlreiche Rezepturformeln aus dem Krankenhausbereich, die vom Ausschuss „Herstellung und Analytik“ der ADKA in die Datenbank eingepflegt worden sind.
Vom 8. bis 10. Mai 2025 findet in Berlin der 50. Wissenschaftliche Jahreskongress der ADKA statt. DAC/NRF ist auch vor Ort und freut sich auf einen spannenden Austausch.
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