Rezepturtipp der Woche 20/2025
Hydrochinon tritt in den Schatten

Epheliden, Lentigines, Chloasma ... Wie bitte? Dies sind Begriffe für erworbene und bestimmte angeborene Hyperpigmentierungen der Haut, bei denen das „Bleichmittel“ Hydrochinon zur Anwendung kommen kann. Auch das Fertigarzneimittel PIGMANORM® Creme WIDMER wurde bei Chloasma (Melasma) sowie Hyperpigmentierungen nach Entzündungen angewendet.
Das Präparat, welches neben 5 % Hydrochinon zusätzlich 0,1 % Tretinoin und 1 % Hydrocortison enthielt, ist außer Handel gekommen. Es besteht die Möglichkeit das gleichnamige, in der Schweiz zugelassene Arzneimittel zu importieren. Dazu sei der Hinweis gegeben, dass es abweichend zusammengesetzt ist: Neben 5 % Hydrochinon und nur 0,03 % Tretinoin wird das Externglucocorticoid Dexamethason in 0,03-prozentiger Konzentration kombiniert.
Sofern die Herstellung eines Rezepturarzneimittels erforderlich ist, kann die im DAC monographierte Rezeptursubstanz Hydrochinon bezogen werden, leider nicht in mikrofein gepulverter Qualität. Im DAC/NRF-Rezepturhinweis „Hydrochinon“ wird neben herstellungstechnischen Informationen und Stabilitätshinweisen auch ein Lieferant genannt. Überschreitet der verordnende Arzt die obere Richtkonzentration von 3 % Hydrochinon (vgl. Allgemeine Hinweise I.6.1.2. im DAC/NRF) muss er dies besonders kenntlich machen: Vorlagen für die Kommunikation mit dem Arzt stehen auf der DAC/NRF-Homepage zur Verfügung.
DAC/NRF-Rezepturhinweis „Hydrochinon“
Tabellen für die Rezeptur > Kapitel „Dosierung der Wirkstoffe zur Lokalanwendung“
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