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Rezepturhinweise sind Dossiers zu unterschiedlichen Rezeptur-Themen.
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Der Rezepturenfinder ist eine Datenbank mit rund 3.000 Rezepturformeln.
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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V.

Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Tipps, Hilfe und Kurzportrait

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Rezepturtipp der Woche 8/2025

Cannabis-Vorschriften aktualisiert

Seit April 2024 sind Cannabisblüten und Dronabinol nicht mehr in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geführt und unterliegen damit auch nicht mehr der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Weil das Cannabisgesetz kurzfristig vor Redaktionsschluss der Ergänzungslieferung 2024/1 veröffentlicht wurde, waren in den betroffenen Vorschriften noch Hinweise auf das BtMG enthalten. Für die Aktualisierung 2024/2 wurde der erläuternde Text der NRF-Vorschriften mit Cannabisblüten und Dronabinol an die neue Gesetzgebung angepasst. Die Angaben in den Vorschriften und Allgemeinen Hinweisen I.3. wurden damit harmonisiert.

Dronabinol-Kapseln 2,5 mg / 5 mg / 10 mg (NRF 22.7.)

Ölige Dronabinol-Lösung 25 mg/mL (NRF 22.8.)

Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.12.)

Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach ­Verdampfung (NRF 22.13.)

Cannabisblüten zur Teezubereitung (NRF 22.14.)

Cannabisblüten in Einzeldosen zu 0,25 g / 0,5 g / 0,75 g / 1 g zur Teezubereitung (NRF 22.15.)

Ethanolische Dronabinol-Lösung 10 mg/mL zur ­Inhalation (NRF 22.16.)

Informationen, ob eine NRF-Rezeptur der Verschreibungspflicht oder dem BtMG unterliegt, sind in den Allgemeinen Hinweisen I.3.7. des DAC/NRF in der Tabelle I.3.-2 zu finden.

Allgemeine Hinweise I.3.

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