Rezepturtipp der Woche 35/2025
Berechnung des Einwaagekorrekturfaktors
Keine Arzneimittelherstellung ohne Einwaagekorrektur, das gilt seit Jahren. Was die Einwaagekorrektur ist und wie der Faktor berechnet wird, beschreibt das Kapitel I.2.1.1. der Allgemeinen Hinweise im DAC/NRF-Werk. Mit der Aktualisierung 2025/1 wurde es redaktionell überarbeitet, vor allem die Formeln zur Faktor-Berechnung sind nun übersichtlicher dargestellt.
Der Text der Allgemeinen Hinweise I.2.1.1. wurde umstrukturiert und neu gefasst. Zu Beginn stehen jetzt die „Grundregeln zur Einwaagekorrektur“. Die Anzahl der Grundregeln wurde von 14 auf 10 gekürzt. Verschiedene Fälle, die bei der Berechnung der Einwaagkorrekturfaktoren vorkommen können, werden jetzt mit ihren Rechenformeln und jeweils einem Beispiel im Kapitel erläutert. Ebenfalls werden „Besonderheiten bei bestimmten Wirkstoffen“ mit Beispielen und Rechenformeln im aktualisierten Kapitel I.2.1.1. thematisiert.
Zeitgleich wurde die DAC/NRF-Rechenhilfe überarbeitet und an die Allgemeinen Hinweise angepasst. Beim Morphin gab es eine Namensänderung im europäischen Arzneibuch: Morphinhydrochlorid heißt nun Morphinhydrochlorid-Trihydrat. Damit kann eindeutig unterschieden werden, ob bei Verordnungen das Hydrat oder die wasserfreie Form gemeint ist.
Allgemeine Hinweise I.2.1.1 „Einwaagekorrektur“
Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“
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