Rezepturtipp der Woche 25/2025
Banane, Orange oder doch lieber die Himbeere?

Wirkstoffe können einen bitteren oder salzigen Geschmack haben. Werden Tabletten oder Kapseln geschluckt, ist das üblicherweise kein Problem. Aber bei flüssigen Oralia kann ein unangenehmer Geschmack durch den Wirkstoff die Motivation zur Einnahme beeinträchtigen. Für die Geschmackskorrektur werden Fruchtaromen zugesetzt, für Rezepturarzneimittel stehen z. B. Banane, Orange und Himbeere zur Verfügung. In den NRF-Vorschriften werden diese drei Fruchtaromen eingesetzt. Zur Qualität der Aromen in Rezepturarzneimitteln siehe DAC/NRF, Allgemeine Hinweise I.2.1.
Vor allem Kinder können unterschiedlich auf Aromen ansprechen, von Förderung der Einnahme bis zur Verweigerung. Deshalb kann es sinnvoll sein, das Aroma ggf. auszutauschen. Am besten wird das mit den Eltern besprochen. Bei den aromatisierten NRF-Vorschriften werden jeweils 0,1 % des Flüssigaromas verwendet. Sie haben in der Regel keinen Einfluss auf die Beschaffenheit der Zubereitung, und können ohne Qualitätsverlust ausgetauscht oder gar weggelassen werden. Eventuell ist zu berücksichtigen, dass das Orangenflüssigaroma Ethanol enthält, das in geringen Mengen in das Rezepturarzneimittel eingebracht wird.
Allgemeine Hinweise I.2.1. „Rezepturbestandteile“
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