Rezepturtipp der Woche 21/2025
1 °C oder 2 °C Differenz?

Die DAC-Probe 3 "Bestimmung des Mischschmelzpunktes" ist eine bewährte Methode, um schnell und einfach die Identität von Ausgangsstoffen nachzuweisen. Inzwischen wird die Bestimmung des Mischschmelzpunktes auch wieder vermehrt im Europäischen Arzneibuch angewendet. Ein neueres Beispiel ist Ketoconazol, bei dem die zweite Identifikationsreihe geändert wurde.
So wird seit der Ausgabe 11.4 in der zweiten Reihe zum Nachweis von Ketoconazol nicht mehr die Bestimmung der Schmelztemperatur (2.2.14), die Durchführung einer Dünnschichtchromatographie (2.2.27) und ein Chlorid-Nachweis gefordert, sondern die Bestimmung des Mischschmelzpunktes, wie es bisher in der Alternativen Identifizierung nach DAC/NRF der Fall ist.
Beim Vergleich der Prüfvorschriften fällt auf, dass die Voraussetzungen für ein positives Ergebnis unterschiedlich sein können. In der Alternativen Identifizierung werden 1 °C, in der Ph. Eur. 2 °C maximale absolute Differenz zwischen der Schmelztemperatur der Mischung und der Schmelztemperatur des Einzelstoffs als Vorgabe gefordert.
Die Unterscheidung ist darin begründet, dass ursprünglich die Differenz auf 1 °C festgelegt wurde, das Europäische Arzneibuch aber den Bereich auf 2 °C erweitert hat, da diese Differenz noch als ausreichend genau gilt. Zur Harmonisierung werden die Prüfvorschriften der Alternativen Identifizierung im DAC/NRF schrittweise auf 2 °C geändert.
Beispielsweise wird in der nächsten Ergänzungslieferung 2025/1 die Vorgabe bei Metronidazol angepasst. Es wird bis zur kompletten Revision der Alternativen Identifizierung parallel noch die Vorgabe mit 1 °C Differenz geben, wie zum Beispiel bei Salicylsäure. Sobald diese Ausgangsstoffe revidiert werden, wird die Differenz auf 2 °C geändert.
Alternative Identifizierung "Ketoconazol"
Alternative Identifizierung "Metronidazol"
Alternative Identifizierung "Salicylsäure"
DAC-Probe 3 "Bestimmung des Mischschmelzpunktes"
Information
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