Rezepturtipp der Woche 29/2017
Methadon-Lösung zur Schmerzbehandlung

Methadonhydrochlorid wird zur Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit angewendet. Seit 1994 enthält DAC/NRF hierfür die standardisierte Vorschrift 29.1. Methadonhydrochlorid wird auch als Schmerzmittel angewendet, z. B. in der Palliativmedizin und Tumorbehandlung. DAC/NRF enthält dafür keine Vorschrift, Rezepturformeln und Herstellungshinweise finden Sie im Rezepturhinweis.
DAC/NRF-Rezepturhinweis „Methadonhydrochlorid > 3.3 Als Schmerzmittel"
20.07.2017 | DACNRF
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