Rezepturtipp der Woche 21/2017
Identität von Cannabisblüten

Cannabisblüten sind seit 2016 in DAC monographiert. Die dort vorgeschriebene Identitätsprüfung ist für den Apothekenbetrieb aufwändig, eine einfache Prüfung enthält DAC/NRF im Abschnitt „Alternative Identifizierung“. Zwar muss auch eine DC-Methode durchgeführt werden, sie wurde jedoch an die Gegebenheiten im Apothekenlabor angepasst. Zudem helfen Farbige Abbildungen bei der Identifizierung.
Tipp: Für die Prüfung müssen Cannabisblüten zwei Stunden lang erhitzt werden, das geht mit einem intensiven Geruch einher. Das Erhitzen kann anstelle im Trockenschrank auch auf einer Heizplatte im Abzug erfolgen.
DAC C-053 „Cannabisblüten“
Alternative Identifizierung "Cannabisblüten"
Farbige Abbildung „Cannabisblüten“
25.05.2017 | DACNRF
Information
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