Rezepturtipp der Woche 32/2015
Therapeutische Konzentrationen
Bei der Verordnung von Rezepturarzneimitteln wird die Konzentration vom Arzt festgelegt und muss die Indikation, Lokalisation und Schwere der Erkrankung, Dauer der Behandlung und Vertretbarkeit in bestimmten Altersgruppen berücksichtigen. Bei Rezepturen für die Lokalanwendung wird unterschieden:
- therapeutisch übliche Konzentration,
- therapeutisch übliche Konzentration in der Pädiatrie,
- obere Richtkonzentration.
Dabei geht es manchmal "drunter und drüber": Unterschreitungen sowie eine moderate Überschreitung der therapeutisch üblichen Konzentrationen wird man kaum beanstanden können, der Arzt sollte aber darüber informiert werden. Eine Überschreitung der oberen Richtkonzentration ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, hier muss der Arzt seine Absicht durch einen besonderen Vermerk kenntlich machen. Fehlt ein solcher Vermerk, soll die Konzentrationsüberschreitung im Rahmen der Plausibilitätsprüfung als Unklarheit der Verschreibung gewertet und vor der Herstellung mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden.
Eine Tabelle mit den therapeutisch üblichen Konzentrationen zur Lokalanwendung für Erwachsene und Kinder sowie den oberen Richtkonzentrationen finden Sie in den "Tabellen für die Rezeptur".
Allgemeine Hinweise I.6.1.2 "Obere Richtkonzentrationen dermatologischer Wirkstoffe"
06.08.2015 | DACNRF
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