Newsletter Kalenderwoche 27/2012
Resorcin ist längst obsolet, Alternativen nutzen!
Für Resorcin sind unerwünschte Arzneimittelwirkungen wie Kontaktallergien bereits seit Langem gut dokumentiert, deshalb wurde es im Zuge der Nachzulassung negativ bewertet. Trotzdem treten immer wieder Verschreibungen über Resorcin-haltige Rezepturen auf. Solche Stoffe dürfen aber nicht mehr ohne Weiteres verarbeitet werden. Der Arzt muss eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Bewertung durchführen und dabei risikoärmere Alternativen in Betracht ziehen.
Die beanspruchte Wirkung von Resorcin ist keratolytisch und antiseptisch. Zu diesen Zwecken stehen jedoch bessere Alternativen zur Verfügung wie Triclosan, Chlorhexidindigluconat oder Salicylsäure. Das NRF enthält für diese Wirkstoffe standardisierte Rezepturen, die dem Arzt vorgeschlagen werden können.
Hinweise, wie Sie mit einer Resorcin-Verordnung umgehen können, finden Sie im Rezepturhinweis.
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