Newsletter Kalenderwoche 03/2012
Neu im NRF: Chloralhydrat-Klysma
Chloralhydrat wird als Sedativum in der Pädiatrie eingesetzt. Als Fertigarzneimittel stehen auf dem deutschen Markt lediglich Kapseln zur Verfügung, deren Anwendung jedoch bei Kindern unter sechs Jahren nicht erfolgen kann.
Für die Pädiatrie sind perorale Säfte und rektale Arzneiformen geeignet. Das NRF enthält eine Rezepturvorschrift für Chloralhydrat-Saft 100 mg/ml (NRF 17.4.) und seit der Ergänzungslieferung 2011 auch ein Chloralhydrat-Klysma 200 mg/ml (NRF 17.5.). Die rektale Gabe ist angezeigt, wenn Kinder die Einnahme des bitter schmeckenden Chloralhydrats in flüssiger Form nicht tolerieren oder gastrointestinale Reizungen auftreten.
Weitere Informationen zu den Rezepturen finden Sie im Rezepturhinweis: Chloralhydrat.
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