Newsletter Kalenderwoche 49/2012
Methylrosaniliniumchlorid ist nicht Methylviolett
Die kationischen Triarylmethanfarbstoffe Methylviolett und Methylrosaniliniumchlorid werden wegen ihrer antimikrobiellen und antimykotischen Wirkung bei Haut und Schleimhautinfektionen verordnet. Dabei ist zu beachten, dass für Methylviolett (Synonyme: blaues Pyoktanin®, Gentianaviolett B) keine zeitgemäße Prüfvorschrift im Arzneibuch beziehungsweise DAC mehr existiert. Ältere Prüfvorschriften lassen zum Teil nur unzureichende Reinheitsprüfungen ausführen.
Die Qualität eventuell erhältlicher Substanz und die Validität entsprechender Prüfzertifikate sind fragwürdig für die Arzneimittelherstellung. Die Methylviolett-Vorschriften sind deshalb im NRF gestrichen worden. Der Hauptbestandteil des Methylviolett ist Methylrosaniliniumchlorid (Synonyme: Kristallviolett, Gentianaviolett), das als Rezeptursubstanz im Europäischen Arzneibuch monographiert ist. Steht Methylrosaniliniumchlorid in Arzneibuchqualität zur Verfügung, ist Methylviolett nach Arztrücksprache dadurch zu ersetzen (vgl. NRF-Vorschrift 11.69.).
Informationen zur Rezeptur finden Sie im Rezepturhinweis: Farbstoffe
Information
Rezepturtipps von DAC/NRF erscheinen wöchentlich und werden im
Rezepturtipp-Archiv gesammelt.
Verpassen Sie keinen Rezepturtipp und bestellen Sie den