Rezepturtipp der Woche 20/2026
Wissen teilen, Standards setzen – Krankenhausapotheken & DAC/NRF im engen Austausch

Seit vielen Jahren arbeitet DAC/NRF mit Krankenhausapotheken zusammen. Die Kooperation ist für beide Seiten gewinnbringend. Krankenhausapotheker und -apothekerinnen nutzen die Informationen und standardisierten Rezepturvorschriften zur Herstellung individueller Rezeptur- und Defekturarzneimittel, insbesondere wenn Fertigarzneimittel fehlen oder spezielle patientenindividuelle Therapien erforderlich sind. Im Gegenzug liefern sie wertvolles praxisnahes Feedback, das in die Weiterentwicklung des DAC/NRF einfließt. Diese enge Abstimmung gewährleistet eine gleichbleibend hohe Qualität, verbessert die Patientensicherheit und fördert die Etablierung neuer pharmazeutischer Standards im klinischen Alltag.
So basieren einige der standardisierten Rezepturformeln auf Vorschriften, die ursprünglich in Krankenhäusern entwickelt wurden. Beispiele sind die Metoprololtartrat-Lösung (NRF 10.3.), die Hydrochlorothiazid-Suspension (NRF 26.4.) und die Clonidinhydrochlorid-Lösung (NRF 10.8.). Andere Rezepturarzneimittel, z. B. Mundspülungen wie die NRF 7.14. und NRF 7.15. zur Anwendung bei Mucositis und diverse Polihexanid-Zubereitungen, sind in Anlehnung an bekannte Krankenhausvorschriften in DAC/NRF aufgenommen worden.
Darüber hinaus finden sich im DAC/NRF-Rezepturenfinder zahlreiche Rezepturformeln aus dem Krankenhausbereich, die vom Ausschuss „Herstellung und Analytik“ der ADKA in die Datenbank eingepflegt worden sind.
Vom 11. bis 13. Juni 2026 findet in Düsseldorf der 51. Wissenschaftliche Jahreskongress der ADKA statt. Besuchen Sie uns am Stand C-22 oder nehmen Sie teil an den Rundgängen mit Dr. Michael Hörnig (DAC) und Dr. Stefanie Melhorn (NRF).
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