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Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Rezepturtipp der Woche 32/2026

Umbenennung in Natriumcitrat-Dihydrat

Die Rezeptursubstanz „Natriumcitrat“ ist kristallwasserhaltig, auch wenn es im Europäischen Arzneibuch bislang nicht im Titel erkennbar war. Seit dem Nachtrag Ph. Eur. 11.8 lautet der Titel korrekterweise „Natriumcitrat-Dihydrat“. In den NRF-Rezepturhinweisen ist die Bezeichnung bereits aktualisiert. Wird Natriumcitrat-Dihydrat in NRF-Vorschriften als Wirkstoff verwendet, wurden entsprechende Vorschriften mit der aktuellen Ergänzungslieferung 2026/1 überarbeitet. Wird es als Hilfsstoff eingesetzt, werden entsprechende Vorschriften bei zukünftigen Überarbeitungen angepasst.

Natriumcitrat-Dihydrat wird z. B. für die orale Aspirationsprophylaxe vor Operationen eingenommen. Mit der NRF-Vorschrift 19.9. steht eine trinkfertige Lösung zur Verfügung. Bei Konservierungsmittelunverträglichkeit kann mit der NRF-Vorschrift 19.8. auf ein Pulver zur Herstellung einer Lösung ausgewichen werden. Für beide Zubereitungen hat sich die molare Konzentration durchgesetzt: Die anwendungsfertigen Lösungen enthalten 0,3 mol Natriumcitrat-Dihydrat pro Liter.

Für Natriumcitrat-Dihydrat-Lösungen sind Inkompatibilitäten zu Glas beschrieben. Daher waren für Natriumcitrat-Dihydrat-Lösung zum Einnehmen Flaschen aus PE vorgegeben. Die in früheren Versionen angenommene PET-Hydrolyse wird aufgrund des nahezu neutralen pH-Wertes der Lösung zum Einnehmen sowie klinischer Erfahrungswerte inzwischen als unwahrscheinlich eingestuft. Da eine PET-Hydrolyse gemäß Ph. Eur. 3.1.15 erst unter Lagerung starker Basen beschrieben ist, wurde die Vorschrift entsprechend um PET-Flaschen ergänzt.

Natriumcitrat-Dihydrat ist auch Wirkstoff in Glucose-Elektrolyt-Mischung ORS 40 / ORS 60 / New-ORS-WHO (NRF 6.5.) enthalten.

Diese drei Vorschriften wurden redaktionell überarbeitet und der Bezeichnung der Substanz angepasst.

Natriumcitrat-Dihydrat-Pulver für Lösung 0,3 mol/L zum Einnehmen (NRF 19.8.)

Natriumcitrat-Dihydrat-Lösung 0,3 mol/L zum Einnehmen (NRF 19.9.)

Glucose-Elektrolyt-Mischung ORS 40 / ORS 60 / New-ORS-WHO (NRF 6.5.)

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