Rezepturtipp der Woche 5/2026
Morphinhydrochlorid: NRF-Titel angepasst

Morphinhydrochlorid ist gemäß Definition des Ph. Eur. das Trihydrat. Seit dem Nachtrag 11.5 lautet der Titel richtigerweise „Morphinhydrochlorid-Trihydrat“. Mit der Aktualisierung 2025/2 wurden die NRF-Titel daran angepasst. Die beiden Vorschriften heißen nun „Viskose Morphinhydrochlorid-Trihydrat-Lösung 2 mg/mL / 20 mg/mL (NRF 2.4.)“ und „Morphinhydrochlorid-Trihydrat-Lösung 0,5 mg/mL (NRF 29.3.)“. Damit ist die eindeutige Verordnung unter Berücksichtigung der korrekten Bezugsgröße sichergestellt. Die Zusammensetzung wurde nicht verändert.
Der Eintrag in der DAC/NRF-Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“ lautet nun auch Morphinhydrochlorid-Trihydrat und nennt als mögliche Verordnungsformen das wasserfreie Morphinhydrochlorid und die Wirkform Morphin. Die Apotheke wählt je nach Verordnung den richtigen Faktor aus. Es macht einen großen Unterschied, welchen Faktor man nimmt, denn 1 g Morphin entspricht 1,128 g wasserfreiem Morphinhydrochlorid oder 1,317 g Morphinhydrochlorid-Trihydrat. Die korrekte Bezugsgröße ist im Zweifelsfall mit dem Arzt oder der Ärztin abzustimmen.
Viskose Morphinhydrochlorid-Trihydrat-Lösung 2 mg/mL / 20 mg/mL (NRF 2.4.)
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