Rezepturtipp der Woche 3/2026
Methadon: Bessere Unterscheidung von Einzeldosis und Mehrdosen

Methadonhydrochlorid und Levomethadonhydrochlorid werden zur Substitutionsbehandlung bei Opioidabhängigkeit angewendet. Für beide Wirkstoffe gibt es standardisierte NRF-Vorschriften, die nun redaktionell überarbeitet wurden.
Für die Anwendung im Sichtbezug können die Methadon- oder Levomethadonhydrochlorid-Lösungen in ein Mehrdosenbehältnis abgefüllt werden. Dieses Behältnis verbleibt in der Verantwortung des verschreibenden Arztes oder seines Beauftragten. Bei Take-home-Verordnungen müssen Methadon- und Levomethadonhydrochlorid-Lösung kindergesichert in Einzeldosen abgepackt werden.
Diese Differenzierung wird in den beiden NRF-Vorschriften nun deutlicher dargestellt. Dadurch ergeben sich beispielsweise auch unterschiedliche Kennzeichnungen und durch unterschiedliche Packmittel auch unterschiedliche Aufbrauchsfristen und Laufzeiten.
Bislang hieß die Rubrik 29 der NRF-Rezepturvorschriften „Mittel zur Opiatsubstitution“. Mit der Aktualisierung 2025/2 wurde sie umbenannt in die moderne wissenschaftliche Nomenklatur „Mittel zur Opioidsubstitution“.
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