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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Rezepturtipp der Woche 1/2026

Einwaagekorrektur bei Rezepturkonzentraten

Kommt eine neue Rezeptursubstanz in die Apotheke, so wird immer der Einwaagekorrekturfaktor berechnet. Auch für selbst hergestellte Rezepturkonzentrate, also Verreibungen oder Stammlösungen, werden die Einwaagekkorrekturfaktoren berechnet. Das funktioniert am schnellsten mit der DAC/NRF-Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“. Für Rezepturkonzentrate werden dort immer mehrere Faktoren angezeigt. Wann wird welcher genommen?

Die Apotheke stellt beispielsweise Octenidindihydrochlorid-Stammlösung 2 % (NRF S.50.) her. Nach der Herstellung wird anhand der Ist-Einwaagen die tatsächliche Konzentration ermittelt, z. B. 2,06 %. Dieser Wert wird in die Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“ im Tabellenblatt O eingetragen. Drei Faktoren werden ausgegeben: 0,971 für die Stammlösung, 48,544 für die Substanz Octenidindihydrochlorid und 54,967 für die Wirkform Octenidin. Je nachdem, welche Form der Arzt verordnet, wird die Soll-Einwaage mit dem passenden Faktor multipliziert.

Warum erscheint bei den Rezepturkonzentraten keine Spalte Q? Bei nicht plausiblen Übergehalten wird die Konzentration automatisch auf 100 % gesetzt. Denn eine Substanz kann keinen Gehalt über 100 % haben, es handelt sich dann z. B. um Ungenauigkeiten im Analyseverfahren. Anders ist es bei den Rezepturkonzentraten: Die Octenidindihydrochlorid-Stammlösung hat den Gehalt 2,06 %, weil tatsächlich etwas zu viel Wirkstoff eingewogen wurde. Das wird durch den Faktor <1 ausgeglichen. Die überarbeitete Rechenhilfe Einwaagekorrekturfaktoren“ enthält für Rezepturkonzentrate keinen empfohlenen Faktor in Spalte Q.

DAC/NRF-Rechenhilfe "Einwaagekorrekturfaktoren"

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