Rezepturtipp der Woche 1/2026
Einwaagekorrektur bei Rezepturkonzentraten
Kommt eine neue Rezeptursubstanz in die Apotheke, so wird immer der Einwaagekorrekturfaktor berechnet. Auch für selbst hergestellte Rezepturkonzentrate, also Verreibungen oder Stammlösungen, werden die Einwaagekkorrekturfaktoren berechnet. Das funktioniert am schnellsten mit der DAC/NRF-Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“. Für Rezepturkonzentrate werden dort immer mehrere Faktoren angezeigt. Wann wird welcher genommen?
Die Apotheke stellt beispielsweise Octenidindihydrochlorid-Stammlösung 2 % (NRF S.50.) her. Nach der Herstellung wird anhand der Ist-Einwaagen die tatsächliche Konzentration ermittelt, z. B. 2,06 %. Dieser Wert wird in die Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“ im Tabellenblatt O eingetragen. Drei Faktoren werden ausgegeben: 0,971 für die Stammlösung, 48,544 für die Substanz Octenidindihydrochlorid und 54,967 für die Wirkform Octenidin. Je nachdem, welche Form der Arzt verordnet, wird die Soll-Einwaage mit dem passenden Faktor multipliziert.
Warum erscheint bei den Rezepturkonzentraten keine Spalte Q? Bei nicht plausiblen Übergehalten wird die Konzentration automatisch auf 100 % gesetzt. Denn eine Substanz kann keinen Gehalt über 100 % haben, es handelt sich dann z. B. um Ungenauigkeiten im Analyseverfahren. Anders ist es bei den Rezepturkonzentraten: Die Octenidindihydrochlorid-Stammlösung hat den Gehalt 2,06 %, weil tatsächlich etwas zu viel Wirkstoff eingewogen wurde. Das wird durch den Faktor <1 ausgeglichen. Die überarbeitete Rechenhilfe Einwaagekorrekturfaktoren“ enthält für Rezepturkonzentrate keinen empfohlenen Faktor in Spalte Q.
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