Rezepturtipp der Woche 19/2026
Budesonid-Zäpfchen 2 mg nur mit Verreibung herstellen

Wenn Sie in der Apotheke eine Verordnung über Budesonid-Zäpfchen 2 mg erhalten, dann ist Ihr Kunde wahrscheinlich an Colitis Ulcerosa oder Morbus Crohn erkrankt. Bei Fragen zur rezepturmäßigen Herstellung der Suppositorien lohnt sich ein Blick in den DAC/NRF-Rezepturhinweis „Budesonid“.
Aus einem 2023 durchgeführten Spezial-Ringversuch des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V. (ZL) ging eine plausible Zusammensetzung für 2-mg-Budesonid-Zäpfchen hervor. Das ursprünglich enthaltene, aber inzwischen nicht mehr erhältliche Dextrin wird durch Mannitol ersetzt. Damit wird vorab eine Budesonid-Mannitol-Verreibung 1+9 hergestellt, um die Dosierungsgenauigkeit und die Wirkstoffverteilung zu verbessern. Die Pulvermischung wird mit so viel geschmolzenem Hartfett verrührt, dass eine weiche Paste entsteht. Anschließend wird der Ansatz mit restlichem Hartfett ergänzt und unter Erwärmen auf dem Wasserbad gerührt. Zum Ausgießen kann die Masse in eine Zäpfchengießflasche überführt werden. Seitens des ZL wurde eine Aufbrauchsfrist von 7 Monaten vergeben. Weitere Informationen finden Sie im genannten Rezepturhinweis.
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