Rezepturtipp der Woche 27/2026
Blau, Gelb, Grün: Die Farbmittel-Konzentrate

Flüssige Zubereitungen zur Opioid-Substitution sollen Warn- und Erkennungsfarben enthalten. Deshalb sind die beiden Methadonhydrochlorid-Lösungen (NRF 29.1.) zur Unterscheidung der Konzentrationen blau bzw. gelb und die Levomethadonhydrochlorid-Lösung (NRF 29.4.) zur Unterscheidung des Wirkstoffs grün gefärbt. Die Farbstoffe werden in so niedriger Konzentration verwendet, dass sie in kleinen Rezepturansätzen nur schlecht dosiert werden können. Für diesen Zweck gibt es drei NRF-Vorschriften für Farbmittel-Konzentrate, die nun redaktionell überarbeitet wurden.
Das Pfefferminz-Farbmittel-Konzentrat „Blau“ enthält den Farbstoff Patentblau V, das Aroma-Farbmittel-Konzentrat „Gelb“ Chinolingelb. Wer sich mit der Farbenlehre auskennt, ahnt schon, dass das Farbmittel-Konzentrat „Grün“ eine Mischung aus Patentblau V und Chinolingelb enthält.
Die Farbmittel-Konzentrate „Gelb“ und „Grün“ sind auf Glycerol-Wasser-Basis und werden im Becherglas hergestellt. Die Ansätze werden erwärmt, damit sich Chinolingelb schneller löst.
Beim Farbmittel-Konzentrat „Blau“ lassen sich ungelöste Emulgatorklümpchen nur schwer im Becherglas erkennen. Es wird in der Fantaschale hergestellt, damit die Homogenität einfacher beurteilt und Klümpchen besser zerteilt werden können.
Pfefferminz-Farbmittel-Konzentrat „Blau“ (NRF S.21.)
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