Rezepturtipp der Woche 4/2024
Lakritzehaltige Ammoniumchlorid-Lösung NRF: Bestandteil geändert

Süßholzwurzel wirkt expektorierend, spasmolytisch und schwach antiphlogistisch und wird bei erkältungsbedingtem Husten als traditionelles pflanzliches Arzneimittel angewendet. Die NRF-Vorschrift 4.6. "Lakritzehaltige Ammoniumchlorid-Lösung 2,5 %" enthielt den Standardisierten Süßholztrockenextrakt DAC. Er ist inzwischen nicht mehr erhältlich, für die NRF-Vorschrift wurde eine geeignete Alternative gesucht.
Verfügbar ist gepulverte Süßholzwurzel, die sich jedoch schlecht zu flüssigen Zubereitungen verarbeiten lässt. Ansonsten stehen weder wässrige noch ethanolische offizinelle Extrakte zur Verfügung. Angeboten wird ein nicht offizineller, gereinigter und verflüssigter Süßholzsaft mit 2 % Glycyrrhizinsäure. Der Träger besteht aus Sorbitol-Lösung 70 %, Ethanol 96 % und Wasser und ist mit etwa 0,2 % Kaliumsorbat konserviert. Der Süßholzsaft wird nun für die NRF-Vorschrift verwendet. Der bislang enthaltene Süßholzwurzelextrakt enthielt 5–7 % Glycyrrhizinsäure, weshalb die Menge von 2,5 g auf 5,25 g je 100 g Zubereitung angepasst wurde. Die Menge an Ammoniumchlorid ist unverändert.
Obwohl der Süßholzsaft mit Kaliumsorbat konserviert wird, reicht dies bei Verdünnung nicht aus. Auch durch weiteres Kaliumsorbat werden Pilze und Hefen nicht ausreichend abgetötet. Die Lakritzehaltige Ammoniumchlorid-Lösung (NRF 4.6.) wird deshalb nicht zusätzlich konserviert. Sie muss unter 8 °C aufbewahrt werden und hat eine Aufbrauchsfrist und Laufzeit von nur 2 Wochen.
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