Rezepturtipp der Woche 8/2024
Inkrafttreten und Übergangsfristen der DAC-Monographien

Für DAC-Monographien wird das Datum des Inkrafttretens nach der Revision in jeder Ergänzungslieferung definiert. Ebenso findet sich eine Angabe zur Übergangfrist für Stoffe und Zubereitungen, deren Vorschriften im laufenden Jahr revidiert werden. Die Übergangsfrist legt fest, ab wann Stoffe und Zubereitungen nach der bisherigen Vorschrift nicht mehr in den Verkehr gebracht werden sollen.
In regelmäßigen Abständen kommt die Frage auf, wo die Informationen zum Inkrafttreten und den Übergangsfristen der DAC-Monographien zu finden sind, da sie nicht mehr im Vorwort zu finden seien. Diese beiden unscheinbaren, aber formal wichtigen Definitionen standen bis zur Neugestaltung im Vorwort der Ergänzungslieferung. Seit der Ergänzungslieferung 2022/2 sind sie unter "4 Monographien des DAC®" im Kapitel "Allgemeine Vorschriften" zu finden.
Inkrafttreten und Übergangsfristen der DAC-Monographien
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