Rezepturtipp der Woche 15/2024
Bezugsquellennachweis für Reagenzien
Hinlänglich bekannt ist das Vorgehen mit Ausgangsstoffen: vor der Verwendung in Rezeptur- oder Defekturarzneimittteln müssen diese mindestens auf Identität geprüft werden, wenn ein valides Analysenzertifikat vorliegt. Weniger bekannt ist jedoch, wo die benötigten Reagenzien für die Identitätsprüfungen bestellt werden können. Die ein oder andere Substanz könnte über den Großhandel erhältlich sein, im Normalfall ist der Bezug jedoch über einen Fein- und Spezialchemikalienhändler notwendig.
DAC/NRF unterstützt Apotheken bei der Suche mit dem Kapitel III.1.1 Bezugsquellennachweis für Reagenzien. Darin sind für alle im DAC/NRF-Werk verwendeten Reagenzien die deutsche Bezeichnung, Synonyme und eine Auswahl an Anbietern mit Artikelnummer genannt. Typischerweise können solche Übersichten nie vollständig aktuell sein, daher wird auch jeweils die CAS-Nummer angegeben mit deren Hilfe sehr konkret nach den Reagenzien gesucht werden kann, sei es beim Chemikalienhändler oder über die Suchmaschine der Wahl.
III.1.1 Bezugsquellennachweis für Reagenzien
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