Rezepturtipp der Woche 21/2024
Aufbrauchsfrist bei Ohrentropfen festlegen

Die Temperaturen steigen, der Sommer steht vor der Tür und die Badesaison beginnt bald. Durch den langen Wasserkontakt und äußere Einflüsse wie Wind und Sand tritt bei Badegästen und Wassersportlern verstärkt die Bade-Otitis auf, eine durch Bakterien verursachte leichte Otitis externa. Zur Prophylaxe und auch zur Behandlung können austrocknende Ohrentropfen angewendet werden. Sie enthalten üblicherweise Ethanol oder 2-Propanol, Glycerol und ggf. sauer reagierende Komponenten. Neben den standardisierten NRF-Vorschriften 16.2. und 16.3. haben sich weitere Formeln in der Praxis etabliert, die zum Teil in den Rezepturhinweisen und im Rezepturenfinder beschrieben sind.
Bei nicht geprüften Formeln stellt sich oft die Frage nach der Aufbrauchsfrist. Das Europäische Arzneibuch schreibt allgemein: "Die Aufbrauchsfrist darf höchstens 4 Wochen betragen, abgesehen von begründeten und zugelassenen Fällen." Diese Angaben finden Sie auch in den DAC/NRF-Empfehlungen. Dort heißt es bei den Flüssige Zubereitungen > Anwendung am Ohr:
- wässrig, konserviert: 4 Wochen
- wässrig, nicht konserviert: 24 Stunden
- wasserfrei: 4 Wochen
Empfehlungen zur Festlegung der Aufbrauchsfrist
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