Rezepturtipp der Woche 5/2024
Atropinsulfat-Augentropfen: Haltbarkeiten verlängert

Niedrig konzentrierte Atropinsulfat-Augentropfen werden zur Myopie-Prophylaxe bei Kindern angewendet. Seit der Ergänzungslieferung 2020/2 gibt es die NRF-Vorschrift 15.34., ein Jahr später folgte die Atropinsulfat-Stammlösung 0,2 % (NRF S.53.).
Die Augentropfen werden in Flaschen aus Braunglas und Polyethylen abgefüllt, die Stammlösung in Braunglasflaschen. Beide Lösungen wurden unter kontrollierten Bedingungen im DAC/NRF-Labor gelagert. Der Gehalt wurde regelmäßig mittels HPLC gemessen, und der pH-Wert sowie das Aussehen der Lösungen und der Packmittel kontrolliert. Nach letzten Rückprüfungen gibt es nun abschließende Haltbarkeitsangaben:
Die Verwendbarkeitsfrist der Atropinsulfat-Stammlösung wurde von 3 auf 6 Monate verlängert. Die Laufzeit der anwendungsfertigen Augentropfen beträgt jetzt 1 Jahr. Die Aufbrauchsfrist beim Patienten bleibt unverändert bei 4 Wochen. Die beiden Vorschriften wurden mit der Ergänzungslieferung 2023/2 aktualisiert.
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