Rezepturtipp der Woche 28/2024
Allgemeine Hinweise überarbeitet

Bei einigen redaktionell überarbeiteten NRF-Vorschriften wurden die sensorischen Prüfungen aktualisiert. Diese Änderungen werden parallel auch in der Tabelle I.2.-7 der Allgemeinen Hinweise I.2. vorgenommen, die eine Übersicht der empfohlenen Prüfungen aller NRF-Vorschriften gibt. Die Beurteilung des Aussehens ist wichtiger Bestandteil der Freigabe der fertigen Zubereitung.
Seit April 2024 sind Cannabisblüten und Dronabinol nicht mehr in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes geführt und unterliegen damit auch nicht mehr der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Die NRF-Vorschriften mit Cannabisblüten und Dronabinol sind nun verschreibungspflichtig. Das wurde in der Tabelle I.3.-2 der Allgemeinen Hinweise I.3. aktualisiert.
In den Tabellen I.4.-3 und I.4.-5 der Allgemeinen Hinweisen I.4. werden die Haltbarkeiten der überarbeiteten NRF-Vorschriften aktualisiert, wenn neue Erkenntnisse aus dem Labor vorliegen. Auch Namensänderungen und Streichungen sind dort berücksichtigt.
Die NRF-Vorschriften 11.8. und 11.61. werden wegen mangelnder Praxisrelevanz gestrichen. Ein entsprechender Hinweis findet sich nun in der Tabelle I.5.-1 "Entfallene Vorschriften mit Jahr (Lieferung) und Anlass der Entfernung".
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