Rezepturtipp der Woche 42/2023
Weiterverarbeitung von Tabletten

Wenn Rezeptursubstanzen nicht erhältlich sind, prüft die Apotheke, ob verfügbare Fertigarzneimittel zu Rezepturarzneimitteln weiterverarbeitet werden können. Bei niedrig dosierten Kapseln für die Pädiatrie ist das bereits übliche Praxis, siehe den Rezepturhinweis „Kapseln für die pädiatrische Anwendung“. Im Zusammenhang mit den Lieferengpässen werden Tabletten immer häufiger auch zu Säften weiterverarbeitet.
Die Tabletten werden zunächst gepulvert. Ein angemessener Überschuss ist zu berücksichtigen, zum Beispiel soll mindestens eine zweistellige Anzahl genommen werden. Dadurch können die zulässigen Gehaltsschwankungen innerhalb der Tabletten ausgeglichen werden, außerdem kommt es beim Verreiben in der rauen Reibschale unweigerlich zu Pulververlusten. Bei Filmtabletten müssen unter Umständen auch Bruchstücke des Überzugs abgesiebt werden. Das Pulver wird dann als Konzentrat weiterverarbeitet. Für die Herstellung von Kapseln und Säften wird die Menge Pulver abgewogen, die die erforderliche Wirkstoffmenge enthält.
Bei Säften können Tablettenhilfsstoffe Einfluss auf die physikalische Stabilität haben. Das Ausmaß lässt sich im Vorfeld nicht genau abschätzen, sodass bei ungeprüften Formeln mindestens das Sedimentationsverhalten und die Aufschüttelbarkeit nach einem Tag beobachtet werden sollen. Sofern bei DAC/NRF Erfahrungen damit vorliegen, sind sie in den betreffenden Rezepturhinweisen beschrieben, z. B. im Antibiotika-Rezepturhinweis.
Rezepturhinweis: Kapseln für die pädiatrische Anwendung (Punkt 3.1. Verwendung von Fertigarzneimitteln)
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