Rezepturtipp der Woche 51/2023
Neues bei den Bezugsquellennachweisen

Das Kapitel III im DAC/NRF enthält sechs verschiedene Listen für Bezugsquellen: für Reagenzien, für Referenz-/Vergleichssubstanzen, für Geräte und Verbrauchsmaterialien zur Prüfung bzw. zur Herstellung, für Rezepturbestandteile sowie für Packmittel und Applikationshilfen.
Der Teil II "Bezugsquellennachweis für Rezepturbestandteile" nennt Firmen, die besonders spezifizierte Produkte oder nur schwer für Apotheken erhältliche Substanzen z. T. in Kleinmengen anbieten. Handelsnamen und besondere Merkmale werden ebenfalls genannt. Die Liste wurde um "Salzsäure 10 %" in geeigneter Qualität erweitert. Sie wird zur Herstellung der NRF-Vorschrift S.46. verwendet.
Der Teil III "Bezugsquellennachweis für Packmittel und Applikationshilfen" führt neben den speziellen Firmen auch deren konkrete Artikel- oder Pharmazentralnummern auf, um den Apotheken die Bestellung zu erleichtern. Aufgrund der Vielfalt an Packmitteln und Zubehör sind die Qualitätsmerkmale hier sehr ausführlich beschrieben, z. B. aus welchem Material und in welcher Farbe die Teile sind, welche Maße sie haben und wie sie ggf. kombiniert werden können. Neu aufgeführt sind vorsterilisierte Injektionsbördelflaschen, die als Ersatz für die nicht mehr erhältlichen vorsterilisierten Schraubflaschen (Ampullenflaschen) infrage kommen. Ebenfalls nicht mehr erhältlich sind die die 0,05-mL-Zerstäuberpumpen Typ "Nase", sie wurden deshalb aus dem Bezugsquellennachweis gestrichen.
Die beiden folgenden Abschnitte wurden mit der aktuellen Ergänzungslieferung aktualisiert.
III.2. Bezugsquellennachweis für Rezepturbestandteile
III.3. Bezugsquellennachweis für Packmittel und Applikationshilfen
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