Rezepturtipp der Woche 25/2023
Neue NRF-Vorschrift: Cannabidiol-Kapseln

DAC/NRF enthält seit der aktuellen Ergänzungslieferung eine standardisierte Vorschrift für Cannabidiol-Kapseln. Der pulverförmige Wirkstoff wird unter Erhitzen in Gemischtkettigen Triglyceriden gelöst, die noch warme Schmelze wird mithilfe einer Einmalspritze mit Kanüle in die Kapselunterteile abgefüllt. Hierbei muss die Flüssigkeitsoberfläche schwach nach innen gewölbt (konkav) sein. Das lässt sich am einfachsten kontrollieren, wenn die Kapselunterteile einige Millimeter aus dem Kapselbrett herausragen. Dazu werden die Kapselunterteile mittels nicht gelöster Feststellschrauben oder Feststellhebel nach dem Entfernen der Kapseloberteile arretiert. Der beim Erkalten der Schmelze in den Kapseln entstehende Leerraum darf nicht weiter aufgefüllt werden, ansonsten kommt es zu Fehldosierungen. Erst wenn die Masse erstarrt ist, werden die Kapseln fest verschlossen. Die Verriegelung ist im Gegensatz zu pulverbefüllten Kapseln wichtig. Da es bei der Abfüllung unweigerlich zu Verlusten kommt, ist ein Ansatzüberschuss von etwa 5 %, jedoch mindestens zwei Kapselfüllungen, erforderlich.
Die neue NRF-Vorschrift deckt die Einzeldosen von 10 bis 250 mg Cannabidiol ab, ohne jedoch für jede Dosierung die genaue Zusammensetzung aufzuführen. Die Mengen für Cannabidiol und die Gemischtkettigen Triglyceride können aber mit einer einfachen Formel berechnet werden. Sie ist direkt bei den Bestandteilen aufgeführt und im Abschnitt "Herstellungstechnik und Abfüllung" erläutert.
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