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Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Rezepturtipp der Woche 31/2023

Kennzeichnung ethanolhaltiger Rezepturarzneimittel

Mit der Ergänzungslieferung 2023/1 wurde bei den NRF-Vorschriften NRF 11.83., NRF 11.126. und NRF 22.16. u. a. die Zusatzkennzeichnung gemäß der "Excipients Guideline" beziehungsweise der Besonderheitenliste des BfArM umgesetzt. Ist Ethanol als Hilfs- oder Wirkstoff enthalten, so muss für die orale oder parenterale Anwendung sowie zur Inhalation oder Anwendung auf der Haut folgender Hinweis entsprechend ausgefüllt und auf dem Arzneimittel angegeben werden:

Enthält x mg Alkohol (Ethanol) pro <Dosiereinheit> <Dosiervolumen> <entsprechend x mg/<Gewicht> <Volumen>> <(y % w/<w><v>)>

Bei Dermatika kann meistens keine genaue Applikationsmenge definiert werden, die Ethanol-Menge wird deshalb in mg pro g oder mL der Zubereitung angegeben. Bei Methoxsalen-Badekonzentrat heißt es: „Enthält 752 mg Alkohol (Ethanol) pro mL (ca. 96 % V/V)“  und bei den Chlorhexidindigluconat-Lösungen je nach Wirkstoff-Konzentration: „Enthält 607 mg Alkohol (Ethanol) pro g (ca. 61 % (m/m))“ bzw. „Enthält 591 mg Alkohol (Ethanol) pro g (ca. 59 % (m/m))“.

Bei der ethanolischen Dronabinol-Lösung zur Inhalation bezieht sich die Menge auf die Einzeldosis, dort steht nun folgender Hinweis, der um die jeweilige Dosis ergänzt werden muss: „Enthält … mg Alkohol (Ethanol) pro … mL <Dosiervolumen> entsprechend 748 mg/mL (95,2 % V/V)“.

Allgemeine Hinweise I.3. Kennzeichnung und Abgabe

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