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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V.

Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Rezepturtipp der Woche 26/2023

Inprozessprüfungen bei Cannabidiol-Kapseln

Im letzten Rezepturtipp haben wir die neue Vorschrift „Cannabidiol-Kapseln 10 bis 250 mg (NRF 22.17.)“ vorgestellt. Cannabidiol (CBD) kann individuell dosiert werden, die jeweiligen Ansatzmengen für die schmelzebefüllten Kapseln lassen sich mit einer einfachen Formel berechnen. Neu ist auch die Rechenhilfe "Schmelzebefüllte Hartkapseln: Ansatzberechnung und Inprozessprüfungen" bei den DAC/NRF-Tools. Nach Eingabe der Stückzahl, der Wirkstoffmasse je Kapsel, des Einwaagekorrekturfaktors, der Dichten von Wirkstoff und Grundlage sowie des Ansatzüberschusses werden die genauen Mengen für Rezeptursubstanz und Grundlage berechnet.

Bei Kapseln müssen Richtigkeit und Streuung der Dosis entsprechen. Die analogen Inprozessprüfungen der Masse werden empfohlen und sind bei hoher Dosis, hohem Wirkstoffanteil und gelöstem Wirkstoff aussagekräftig. Dafür kann ebenfalls die neue Rechenhilfe genommen werden. Um die Kapseln nicht zerstören zu müssen, werden die leeren Kapselhüllen und die befüllten Kapseln gewogen. Durch Vergleich mit den eingetragenen Werten für die Ansatzmengen gibt die Rechenhilfe die prozentuale Abweichung vom Soll (Masserichtigkeit) an sowie die relative Standardabweichung (Gleichförmigkeit der Masse) für den Kapselinhalt. Für die Gleichförmigkeit der Masse wird alternativ auch die prozentuale Einzelabweichung von der Durchschnittsmasse des Kapselinhaltes ausgerechnet. Sobald die zulässige Abweichung überschritten wird, wechselt die Farbe der Zelle von blau zu orange bzw. rot. Bei 20 gewogenen Kapseln dürfen höchstens zwei Zellen orange werden, keine darf rot werden.

Die Rechenhilfe eignet sich besonders für in der Grundlage lösliche Wirkstoffe. Bei gleicher Fettgrundlage lassen sich die Dichte-Angaben zu CBD-Kapseln auch auf niedrig dosierte andere Wirkstoffe anwenden.

Zu den Rechenhilfen

 

 

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Rezepturtipps von DAC/NRF erscheinen wöchentlich und werden im
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