Rezepturtipp der Woche 03/2023
Einwaagekorrekturfaktor: Allgemeine Hinweise und Rechenhilfe überarbeitet

Traditionell wird die Excel-Datei zur Berechnung des Einwaagekorrekturfaktors mit jeder DAC/NRF-Ergänzungslieferung überarbeitet, da sich ständig Änderungen bei der Verfügbarkeit den Rezeptursubstanzen ergeben, und auch in den Stoffmonographien kann es Änderungen geben. 2022/2 neu aufgenommene Stoffe sind Cetirizindihydrochlorid, Dextromethorphanhydrobromid, Gabapentin, Ivermectin, Metronidazolbenzoat, Nitrofurantoin, Noscapinhydrochlorid-Monohydrat und Trimethoprim. Sofern es Umbenennungen oder Änderungen in der Arzneibuchmonographie gab, wurden diese berücksichtigt. Das kann Auswirkung auf die Berechnung haben.
Die Excel-Datei berechnet den Einwaagekorrekturfaktor für die Rezeptursubstanz und ggf. die Einwaagekorrekturfaktoren ihrer relevanten Verordnungsformen. Diese sollen bei der Eingangsprüfung auf dem Gefäß angegeben werden. Bei Stoffen, die in Internationalen Einheiten (I. E.) verordnet werden, berechnet die Datei neben den Einwaagekorrekturen auf Wunsch auch die Einwaage in Gramm für einen konkreten Rezepturansatz. Lieferanten für Wirkstoff-Rezeptursubstanzen geben inzwischen in Prüfzertifikaten Einwaagekorrekturfaktoren an, die unter Verwendung der Rechenhilfe generiert wurden.
Mit der Ergänzungslieferung 2022/2 erhält die Rechenhilfe eine neue Funktion. Bei nicht plausiblen Gehalten über 100 % wird der Wert in Spalte H „Gehalt“ automatisch auf 100 gesetzt. In Spalte Q erscheint dann ein empfohlener Faktor bei solchen Übergehalten. Zudem wurden die Allgemeinen Hinweise I.2.1.1. komplett überarbeitet.
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