Rezepturtipp der Woche 30/2023
Coffein oder Coffeincitrat?

Die NRF-Vorschrift 3.1. wurde 2005 als "Coffeincitrat-Lösung 2 %" aufgenommen und enthielt 2 % Coffeincitrat. Den Wirkstoff gibt es inzwischen nicht mehr, und so wurde 2017 Coffein in entsprechend halber Konzentration eingesetzt und die Vorschrift umbenannt in "Coffein-Lösung 10 mg/mL". Da sich die Dosierungen in der Praxis weiterhin auf das Coffeincitrat beziehen, können Missverständnisse und womöglich Dosierungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Deshalb wurde die Vorschrift nun umbenannt in Coffeincitrat-Lösung 20 mg/mL, sie enthält aber weiterhin 10 mg/mL Coffein, nun in Kombination mit dem Coffeincitrat entsprechenden Mengen Citronensäure und Natriumcitrat. Zusätzlich wurde die Konzentrationstufe 10 mg/mL entsprechend 5 mg/mL Coffein aufgenommen, um auch niedrigere Dosierungen genau applizieren zu können.
Zur Klarstellung wird bei der Kennzeichnung folgende Angabe gemacht:
„1 mL enthält 10 mg Coffeincitrat, entsprechend 5 mg Coffein“ bzw.
„1 mL enthält 20 mg Coffeincitrat, entsprechend 10 mg Coffein“.
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