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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V.

Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Tipps, Hilfe und Kurzportrait

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Rezepturtipp der Woche 30/2023

Coffein oder Coffeincitrat?

Die NRF-Vorschrift 3.1. wurde 2005 als "Coffeincitrat-Lösung 2 %" aufgenommen und enthielt 2 % Coffeincitrat. Den Wirkstoff gibt es inzwischen nicht mehr, und so wurde 2017 Coffein in entsprechend halber Konzentration eingesetzt und die Vorschrift umbenannt in "Coffein-Lösung 10 mg/mL". Da sich die Dosierungen in der Praxis weiterhin auf das Coffeincitrat beziehen, können Missverständnisse und womöglich Dosierungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Deshalb wurde die Vorschrift nun umbenannt in Coffeincitrat-Lösung 20 mg/mL, sie enthält aber weiterhin 10 mg/mL Coffein, nun in Kombination mit dem Coffeincitrat entsprechenden Mengen Citronensäure und Natriumcitrat. Zusätzlich wurde die Konzentrationstufe 10 mg/mL entsprechend 5 mg/mL Coffein aufgenommen, um auch niedrigere Dosierungen genau applizieren zu können.

Zur Klarstellung wird bei der Kennzeichnung folgende Angabe gemacht:
„1 mL enthält 10 mg Coffeincitrat, entsprechend 5 mg Coffein“ bzw.
„1 mL enthält 20 mg Coffeincitrat, entsprechend 10 mg Coffein“.

Coffeincitrat-Lösung 10 mg/mL / 20 mg/mL (NRF 3.1.)

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