Rezepturtipp der Woche 30/2022
Zwei neue Stammzubereitungen

Die Ergänzungslieferung 2022/1 bringt zwei neue Stammzubereitungen in die Apotheken: Zum einen "Clonidinhydrochlorid-Stammlösung 0,02 % (NRF S.55.)", die zur Herstellung der Lösung nach Vorschrift 10.8. verwendet wird. Die andere ist eine alte Bekannte, das "Vaginalgel pH 5" war bislang als NRF-Vorschrift 25.3. geführt, der Systematik wegen ist es nun bei den "Stammzubereitungen" unter der Ziffer S.56. zu finden.
Clonidinhydrochlorid-Lösung nach NRF-Vorschrift 10.8. enthält bei einem 100-mL-Ansatz gerade einmal ein oder zwei Milligramm Wirkstoff, was in der Apotheke nicht ausreichend genau abgewogen werden kann. Die Stammlösung lässt sich mit 5 bzw. 10 g je 100 mL besser abwiegen und ist auch für kleinere Ansatzmengen geeignet. Clonidinhydrochlorid-Lösungen wären bei 25 °C nur zwei Wochen lang haltbar, deshalb werden die Stammlösung und die anwendungsfertige Lösung im Kühlschrank aufbewahrt.
Das Vaginalgel pH 5 wird als Vehikel für Wirkstoffe zur Anwendung auf der Vaginalschleimhaut verwendet, beispielsweise als Alternative zu Vaginalcremes, wenn Unverträglichkeiten auf enthaltenen Cetylalkohol, Stearylalkohol und Cetylstearylalkohol bekannt sind. Der Gelbildner Hydroxyethylcellulose 250 ist mit Salzen sowie anionischen und kationischen Wirkstoffen kompatibel. Er ist in der Verarbeitung unproblematisch, er wird unter starkem Rühren dispergiert und quillt dann rasch.
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