Rezepturtipp der Woche 02/2022
Neues Füllmittel für Neomycinsulfat-Kapseln
Bislang war das Füllmittel die Mischung von Mannitol und Siliciumdioxid nach NRF-Vorschrift S.38., die Herstellung erfolgte volumetrisch. Mit der Ergänzungslieferung 2021/2 wurde die NRF-Vorschrift 21.5. überarbeitet. Verwendet wird nun das Cellulose-Siliciumdioxid-Füllmittel nach der neuen NRF-Vorschrift S.54. und hergestellt wird massebasiert.
Wie im Rezepturtipp 44/2021 angekündigt, möchten wir Ihnen die einzelnen Abschnitte der NRF-Vorschriften näher vorstellen. Im Abschnitt "Chemische, physikalische und galenische Eigenschaften" werden im vorliegenden Fall die Stoffeigenschaften von Neomycinsulfat beschrieben, aber auch von den im Füllmittel enthaltenen Bestandteilen, Hochdisperses Siliciumdioxid und Mikrokristalline Cellulose. Für die Kapselherstellung ist die spezielle, sprühgetrocknete Neomycinsulfat-Rezeptursubstanz zu verwenden, wegen Hygroskopizität und Mindergehalten kann eine höhere Einwaage erforderlich sein. Der Wirkstoff macht den Löwenanteil der Pulvermischung aus. Der Begriff „Nennfüllmasse des Kapselinhalts“ bezieht sich insofern nicht immer nur auf das Füllmittel, worauf er bei niedrig dosierten, oft pädiatrischen Kapseln reduziert wird. Bei hoher Wirkstoffdosis ist die rezepturspezifische Nennfüllmasse die zentrale Größe der nach Masse standardisierten Formel.
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