Rezepturtipp der Woche 38/2022
(Misch-)Schmelzpunkt

Bei organischen Ausgangsstoffen wird zur Eingangsprüfung in der Apotheke, sofern möglich, der Schmelzpunkt bestimmt. In der Alternativen Identifizierung beschreibt der DAC zusätzlich den Mischschmelzpunkt (DAC-Probe 3).
Das Europäische Arzneibuch verwendet die Prüfung des Mischschmelzpunktes inzwischen ebenfalls wieder vermehrt im Rahmen der Sekundärprüfung in Apotheken. Für die Bestimmung des Schmelzpunktes wird die Methode 2.2.14 "Schmelztemperatur – Kapillarmethode" verwendet.
Ursprünglich wurde die Methode 2.2.60 "Schmelztemperatur – Instrumentelle Methode" im DAC angewendet, da diese nicht die Verwendung eines Silikonbades und Quecksilberthermometers vorsah, sondern die heute üblicherweise verwendeten digitalen Geräte mit einem Heizblock.
Seit dem Erscheinen des Ph. Eur.-Nachtrages 9.1 sind die Methoden jedoch vereinheitlicht worden und es existiert für die heute gängige und im DAC benutzte Variante nur noch die Methode 2.2.14. Im Zuge des laufenden Revisionszyklus werden daher alle Prüfvorschriften von 2.2.60 auf 2.2.14 umgestellt.
Was bedeutet dies nun für die Praxis?
Für Sie, sehr geehrte Lesende, bedeutet dies, dass sie jetzt schon bei Prüfvorschriften, in denen der Schmelzpunkt noch nach 2.2.60 bestimmt werden soll, die Prüfung nach 2.2.14 durchführen können.
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