Neue Stammzubereitung mit Atropinsulfat
Rezepturtipp der Woche 05/2022
Niedrig konzentrierte Atropinsulfat-Augentropfen bis 0,1 % werden zur Myopie-Prophylaxe bei Kindern angewendet. Seit der Ergänzung 2020/2 gibt es hierfür die standardisierte Vorschrift „Atropinsulfat-Augentropfen 0,01 % (NRF 15.34.)“. Die Augentropfen werden üblicherweise in kleinen Rezepturansätzen mit oft nicht mehr praktikabel abzuwiegende Wirkstoffmengen hergestellt. Um die Herstellung zu vereinfachen, gibt es im DAC/NRF-Werk nun eine 0,2-prozentige Atropinsulfat-Stammlösung.
Die wässrige Stammlösung ist mit Edetathaltiger Benzalkoniumchlorid-Stammlösung 0,1 % (NRF S.18.) konserviert und hat derzeit die Verwendbarkeitsfrist von 3 Monaten. Für die Herstellung von beispielsweise 20 g Atropinsulfat-Augentropfen werden 1,0 g Atropinsulfat-Stammlösung, 0,9 g Edetathaltige Benzalkoniumchlorid-Stammlösung 0,1 % sowie 0,17 g Natriumchlorid benötigt. Das lässt sich mit den apothekenüblichen Waagen gut herstellen.
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