Rezepturtipp der Woche 03/2021
Retinol-Nasensalbe verschreibungspflichtig?

Die sogenannte "Tübinger Nasensalbe" wird nach chirurgischen Eingriffen angewendet um die Heilung der Nasenschleimhaut zu unterstützen. Neben Xylometazolinhydrochlorid enthält sie auch Hydrocortison und Retinolpalmitat. In Apotheken kann sich die Frage nach der Verschreibungspflicht stellen, ein Blick in die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zeigt:
Retinol und seine Ester sind verschreibungspflichtig
- zur Anwendung bei Menschen
- ausgenommen zum inneren Gebrauch in Zubereitungen mit einer Tagesdosis bis zu 10.000 I.E.
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch in Zubereitungen mit einer Tagesdosis bis zu 50.000 I.E.
Dort steht ebenso, dass als äußerliche Anwendung die Anwendung an Haut, Haaren und Nägeln zu verstehen ist. Die nasale Anwendung entspricht demnach einer innerlichen Anwendung. Also sind Retinolester bis zu einer Tagesdosis von 10.000 I.E. ausgenommen, das entspricht einer Menge von 0,5 g Nasensalbe pro Tag. Hydrocortison ist bei innerlichem Gebrauch in jeder Konzentration und Abpackung verschreibungspflichtig. Tübinger Nasensalbe ist also verschreibungspflichtig.
Was bei Herstellung der Nasensalbe zu beachten ist, wird im Rezepturhinweis ausführlich erklärt.
Information
Rezepturtipps von DAC/NRF erscheinen wöchentlich und werden im
Rezepturtipp-Archiv gesammelt.
Verpassen Sie keinen Rezepturtipp und bestellen Sie den