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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V.

Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Rezepturtipp der Woche 47/2021

Neue Zusammensetzung der Povidon-Iod-Zuckersalbe 2,5 %

Povidon-Iod-Zuckersalbe 2,5 % wurde bereits 1987 als NRF-Vorschrift 11.42. standardisiert. Die Salbe zur Wundantiseptik enthielt neben dem Wirkstoff auch Glycerol 85 %, Macrogol 400, Wasser und Glucose-Sirup. Dieser ist inzwischen nicht mehr erhältlich, sodass die Zubereitung grundlegend überarbeitet werden musste. Die neue Povidon-Iod-Zuckersalbe enthält nun Zuckersirup, also Saccharose statt Glucose, und weiterhin Glycerol 85 %, Macrogol 4000 und Wasser, jedoch in anderen Mengen. Der sehr niedrige pH-Wert wird mit Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat auf pH 5–6,5 angehoben. Povidon-Iod-Zuckersalbe 2,5 % nach aktueller Vorschrift unterscheidet sich im Erscheinungsbild erheblich von der zuletzt in der Ergänzung 2016/2 angegebenen Zubereitung, was den Patienten bzw. dem Pflegepersonal mitgeteilt werden soll.

Wie im Rezepturtipp 44/2021 angekündigt, möchten wir Ihnen die einzelnen Abschnitte der NRF-Vorschriften näher vorstellen. Den Anfang macht der Abschnitt "Hinweise“, er enthält wichtige Informationen, die vor der Herstellung zu beachten sind. Bei der Povidon-Iod-Zuckersalbe wird auf die besondere Einwaagekorrektur beim Wirkstoff, die erforderliche Herstellung eines Teilansatzes mit Überschuss sowie das neue Erscheinungsbild der fertigen Zubereitung hingewiesen.

Povidon-Iod-Zuckersalbe 2,5 % (NRF 11.42.)

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