Rezepturtipp der Woche 38/2021
Inprozessprüfung: Rückwägung der Wägeunterlage

Die DAC-Probe 12 beschreibt derzeit 16 verschiedene Inprozessprüfungen, die während der Herstellung ausgeführt werden können. Neben beispielsweise Aussehen, pH-Wert-Messung und Dichtebestimmung wird unter Punkt 9 die „Rückwägung der Wägeunterlage nach Überführung des Wägeguts in den Ansatz“ beschrieben.
Werden Substanzen auf einer Wägeunterlage gewogen und anschließend in das Ansatzgefäß überführt, können Reste auf der Unterlage verbleiben. Das ist besonders bei niedrigen Einwaagen kritisch. Bei Mengen ≤ 0,1g ist die Rückwägung der Wägeunterlage prinzipiell sinnvoll, so können die Verluste bei Herstellung dokumentiert werden. Die Inprozessprüfung ist z. B. bei pädiatrischen Mengen sowie niedrigdosierten Glucocorticoiden relevant und wird auch bei den betreffenden NRF-Vorschriften bereits ausführlich beschrieben. Sie kann auf alle kritische Wägungen übertragen werden. Mit zunehmender Wirkstoffmenge ist die Rückwägung weniger sinnvoll, weil der auf der Wägeunterlage verbliebene Anteil prozentual sinkt und in relevanter Menge bereits visuell auffallen würde.
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