Rezepturtipp der Woche 49/2020
Neue Vorschrift: Atropinsulfat-Augentropfen 0,01 %

Atropinsulfat-Augentropfen werden zur Myopie-Prophylaxe bei Kindern angewendet. Die aktuelle DAC/NRF-Ergänzungslieferung bringt hierfür eine neue standardisierte Vorschrift. Die Lösung ist mit Benzalkoniumchlorid konserviert, eingesetzt wird die edetathaltige Stammlösung nach NRF S.18. Beide Varianten, entweder mit pH 4,5 oder pH 5,5, können genommen werden, in den Augentropfen resultiert dann etwa pH 4,6 bzw. 5,3. Diese pH-Werte sind ein Kompromiss zwischen der chemischen Stabilität des Atropinsulfats im Sauren und der Lokalverträglichkeit wässriger Augentropfen im Allgemeinen.
Auffällig ist die halbe Konzentration der Edetathaltigen Benzalkoniumchlorid-Stammlösung 0,1 % (NRF S.18). Statt sonst üblich 10 % wird sie hier zu nur 5 % eingesetzt. Dadurch wird weniger Natriumedetat eingebracht, das den pH-Wert senkt und im Auge entgegen der pH-Neutralisation konzentrationsabhängig puffert. Die halbe Konservierungsmittelmenge ist in diesem speziellen Fall zu vertreten, denn die Augentropfen werden üblicherweise nur an ein und demselben Kind angewendet und die Augen sind – mit Ausnahme des Myopierisikos – gesund.
Tipp für Patienten: Atropinsulfat-Augentropfen 0,01 % werden üblicherweise abends vor dem Schlafengehen angewendet.
Atropinsulfat-Augentropfen 0,01 % (NRF 15.34.)
Edetathaltige Benzalkoniumchlorid-Stammlösung 0,1 % (NRF S.18.)
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