Rezepturtipp der Woche 24/2020
Neue NRF-Vorschrift: Miconazol-Lösung 5 mg/mL

DAC/NRF 2020/1 bringt eine neue standardisierte NRF-Vorschrift in die Apotheken: "Miconazol-Lösung 5 mg/mL (NRF 16.6.)". Die Ohrentropfen werden lokal bei Ohrmykosen angewendet. Die wässrige Lösung enthält keine Konservierungsstoffe, reagiert nur schwach sauer und ist isotonisch und steril, sodass sie auch bei Trommelfelldefekten und potenzieller Beteiligung des Mittelohrs angewendet werden kann. Die Ohrentropfen sind als sterile Einzeldosen konzipiert, nicht verbrauchte Restmengen dürfen nicht aufbewahrt werden und sind zu verwerfen. Die Abpackungsmenge ist deshalb auf 5 mL je Dosis begrenzt.
Miconazol-Base kann nicht ohne Weiteres als Rezeptursubstanz bezogen werden, eingesetzt wird Miconazolnitrat in entsprechender Menge. Es ist nur sehr schwer in Wasser löslich, mit dem Solubilisator Macrogol-35-glycerolricinoleat kann es aber in Lösung gebracht werden.
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