Rezepturtipp der Woche 02/2020
Neue NRF-Vorschrift für Trichloressigsäure-Lösung

2005 wurde erstmals eine Lösung mit 10 bis 50 % Trichloressigsäure in DAC/NRF standardisiert, mit der Ergänzung 2012/2 kam die Konzentration 65 % hinzu. Die DAC/NRF-Kommission hat nun die deutliche Trennung der beanspruchten Anwendungsgebiete und den Übertrag dieser Konzentration in eine zusätzliche Vorschrift beschlossen.
Die neue NRF-Vorschrift 11.147. enthält 850 mg/mL bzw. 1000 mg/mL Trichloressigsäure. Die hochkonzentrierten Lösungen werden als Kaustikum angewendet, besonders bei Feigwarzen und zur Matrixverödung bei eingewachsenen Zehennägeln. Die Stärke wird als Massekonzentration in mg/mL angegeben, hergestellt wird aber auf der Waage, d.h. 63,9 g bzw. 70,3 g Trichloressigsäure je 100-g-Ansatz.
Der pH-Wert der Lösungen beider NRF-Vorschriften liegt nahe dem Null-Wert, sie dürfen deshalb ausschließlich durch den Arzt angewendet werden.
Trichloressigsäure-Lösung 10 % / 2 0% / 35 % / 50 % (NRF 11.133.)
Trichloressigsäure-Lösung 850 mg/mL / 1000 mg/mL (NRF 11.147.)
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